Development of Principles in Administrative Procedural Law
A Historical Perspective on the Principle of Ex Officio Inquiry
DOI:
https://doi.org/10.25365/vlr-2025-9-1-1Schlagworte:
Verwaltungsverfahren, Untersuchungsgrundsatz, SachverhaltAbstract
Dieser Beitrag befasst sich mit einer der Determinanten des spannungsvollen Verhältnisses von Verwaltung und (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit in Österreich: dem Untersuchungsgrundsatz und seinen historischen Grundlagen. Kennzeichnend für diesen Grundsatz ist, dass die Ermittlung und Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhalts durch die Verwaltungsbehörde bzw. das Verwaltungsgericht zu erfolgen hat, ohne Bindung an das Vorbringen oder die Beweisanträge der Parteien. In diesem Sinn beherrscht der Grundsatz die meisten Verwaltungsverfahren und ist zugleich als Teil der Kognitionsbefugnis der Verwaltungsgerichte anzusehen, die sich damit entscheidend von den Zivilgerichten abheben. Der vorliegende Beitrag versucht, die Wurzeln der einschlägigen Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), die sowohl im behördlichen als auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Anwendung finden, mit besonderem Fokus auf den Untersuchungsgrundsatz nachzuzeichnen. Er beleuchtet die frühe Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und will insbesondere aufzeigen, wie die dogmatischen Arbeiten von Friedrich Tezner zu den Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens wesentliche Teile des AVG bis heute beeinflusst haben.
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