Important, but not Fundamental?

The Protection of Social Benefits in the Case Law of the European Court of Human Rights and the Austrian Constitutional Court

Autor/innen

  • Philipp Selim Verfassungsgerichtshof

DOI:

https://doi.org/10.25365/vlr-2024-8-1-79

Schlagworte:

Rechtsvergleichung; soziale Rechte; Recht auf Eigentum; Recht auf Gleichheit; Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum; Migrationsrecht

Abstract

Dieser Artikel beleuchtet, wie der EGMR und der VfGH zum Schutz bestehender Sozialleistungen, zum Recht auf gleichen Zugang zu Sozialleistungen und vielleicht sogar zur Schaffung eines Rechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum beigetragen haben. Obwohl sich keiner der beiden Gerichtshöfe auf einen Katalog sozialer Grundrechte berufen kann, haben beide grundlegende Garantien für Sozialleistungen entwickelt. Dieser Artikel zeigt, dass auch klassische Grundrechte, wie das Recht auf Eigentum und Gleichheit, zum Schutz von Sozialleistungen herangezogen werden können. Zugleich werden Ungereimtheiten in der Rechtsprechung aufgearbeitet und Wege für künftige Judikaturentwicklungen aufgezeigt.

Autor/innen-Biografie

Philipp Selim, Verfassungsgerichtshof

Dr. Philipp Selim was a doctoral candidate and researcher at the Department of Constitutional and Administrative Law, University of Vienna, and is currently a law clerk at the Austrian Constitutional Court. 

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Veröffentlicht

2024-05-23