Discretion in International Environmental Law
DOI:
https://doi.org/10.25365/vlr-2023-7-1-38Schlagworte:
Ermessen, Internationales Umweltrecht, Umweltverträge, Effektivität, Umsetzung völkerrechtlicher VerträgeAbstract
Vertragsbestimmungen, die Entscheidungsträgern Ermessen einräumen, können sich sowohl positiv als auch negativ auf die Effektivität und verhaltenssteuernden Wirkung völkerrechtlicher Verträge auswirken. Einerseits sind sie in einem Rechtsgebiet, das schnellen Veränderungen unterliegt und in dem Entscheidungsträger auf vielfältige, unvorhersehbare Bedrohungen reagieren müssen, unentbehrlich. Dies trifft auf das internationale Umweltrecht zu, mit dem sich dieses Paper auseinandersetzt. Andererseits kann sich ein Ermessensspielraum auch negativ auf die verhaltenssteuernde Wirkung von Umweltverträgen auswirken. Das Paper konzentriert sich auf die Frage, warum diese negative Wirkung eintritt.
Ein Grund ist, dass Bestimmungen, die den Vertragsparteien Ermessen darüber einräumen, wie sie ein bestimmtes Ziel erreichen wollen als Bestimmungen ausgelegt werden, die den Parteien Ermessen darüber einräumen, ob überhaupt Umsetzungsmaßnahmen auf innerstaatlicher Ebene getroffen werden sollen. Weiters sind Vertragsbestimmungen, die Ermessen gewähren, häufig als indirekte Verpflichtungen formuliert. Zuletzt geht das Paper auf Situationen ein, in denen sich ein Staat mit unterschiedlichen vertraglichen Verpflichtungen konfrontiert sieht. Verweist ein Staat auf einen internationalen Umweltvertrag, um seine Umsetzungsmaßnahmen zu verteidigen, kann das dort eingeräumte Ermessen zum Problem werden.
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