Excessive Data Collection as Abuse of Dominance under Art 102 TFEU

Autor/innen

  • Arno Scharf Universität Wien

DOI:

https://doi.org/10.25365/vlr-2022-6-1-141

Schlagworte:

Art 102 AEUV, Konditionenmissbrauch, Digitalökonomie, Big Data, Digital Markets Act, DSGVO

Abstract

In der Digitalökonomie fungieren Daten oft als eine Art nicht-monetäre Gegenleistung des Nutzers (anstelle von monetären Preisen). Vor diesem Hintergrund können Datenverarbeitungskonditionen marktbeherrschender Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen gegen das in Art 102 lit a AEUV (bzw § 5 Abs 1 Z 1 KartG) verankerte kartellrechtliche Verbot des Konditionenmissbrauchs verstoßen.  

Die wirtschaftlichen Besonderheiten der Digitalökonomie sowie die Funktionsweise mehrseitiger Online-Plattformen erfordern einen differenzierten kartellrechtlichen Analyserahmen. Dies gilt – den Tatbestandsmerkmalen des Art 102 AEUV (§ 5 KartG) entsprechend – neben der Marktabgrenzung und der Bestimmung von Marktmacht insb auch für die Beurteilung der Missbräuchlichkeit der inkriminierten Verhaltensweise. Belastbare Ergebnisse setzen wettbewerbsökonomische Konzepte voraus, die die Mehrseitigkeit von Plattformmärkten, die Verbundenheit der verschiedenen Nachfragergruppen, die Preissetzungslogik der Plattformbetreiber sowie den in der Digitalökonomie vorherrschenden Innovationswettbewerb angemessen berücksichtigen. 

Die Angemessenheitskontrolle der in Frage stehenden Geschäftsbedingungen orientiert sich dabei stets an genuin kartellrechtlichen Maßstäben, in die auch außerkartellrechtliche Wertungen (wie etwa Datenschutzinteressen) miteinfließen können. Verstöße gegen Bestimmungen außerhalb des Kartellrechts (wie etwa gegen das Datenschutzrecht) sind allerdings weder erforderlich noch ausreichend für das Vorliegen eines Marktmachtmissbrauchs nach Art 102 AEUV (§ 5 KartG)

Autor/innen-Biografie

Arno Scharf, Universität Wien

Arno Scharf hat an der Universität Wien und Stockholm (Erasmus) Rechtswissenschaften studiert und wurde mehrfach mit Leistungsstipendien ausgezeichnet. Nach Absolvierung der Gerichtspraxis arbeitete als Universitätsassistent am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien am Lehrstuhl von Prof. Schuhmacher sowie als Stagiaire bei der Europäischen Kommission (Generaldirektion Wettbewerb: Abteilung Fusionskontrolle - Energie&Umwelt) in Brüssel. Zudem war er als Rechtsanwaltsanwärter bei CMS Reich-Rohrwig/Hainz im Fachbereich Wettbewerbsrecht & EU tätig. Derzeit ist Arno Scharf als Legal Counsel bei der Rail Cargo Group beschäftigt und betreut sämtliche kartellrechtliche Agenden dieses ÖBB-Teilkonzerns. Nebenbei publiziert er regelmäßig in facheinschlägigen nationalen und internationalen Medien zu verschiedenen kartellrechtlichen Fragestellungen.

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Veröffentlicht

2023-06-09