Die Verwaltung von Kultur im Völkerrecht
A New Historical Narrative
DOI:
https://doi.org/10.25365/vlr-2021-5-1-121Schlagworte:
Kulturgut, Kulturerbe, Welterbe, Kulturgüterschutzrecht, Völkerrechtsgeschichte, UNESCO, Restitution, CivilizationAbstract
Die völkerrechtlichen Konzepte „Kulturgut“ und „Kulturerbe“ erfuhren eine Konjunktur in den letzten beiden Jahrhunderten. Sie verfügen bereits über eine eigene Historiographie, doch eine kritische geschichtliche Auseinandersetzung mit diesen Konzepten und ihrer Entstehung bleibt bis heute größtenteils ein Desiderat der rechtshistorischen Forschung. Dieser Beitrag bietet ein neues Narrativ und eine neue Kontextualisierung dieser Geschichte an. Ausgangspunkt bildet der im Völkerrecht und in der Völkerrechtswissenschaft vorherrschende Diskurs über Zivilisation (oder Kultur), welcher die Rechtsentwicklung maßgeblich geprägt hat. Folglich wird auch eine neue Terminologie eingeführt, um diesen wichtigen Aspekt besonders zu betonen. Der Begriff „Verwaltung“ von Kultur soll den oft beschworenen, aber ambivalenten Charakter des Schutzes in diesem Zusammenhang ersetzen; der Begriff „Kultur“ soll die Verbindung zwischen kulturellem Erbe und dem zeitgenössischen Verständnis von Zivilisation hervorheben. Dies lässt sich besonders gut anhand der beiden Internationalisierungen der völkerrechtlichen Kulturverwaltung während des 20. Jahrhunderts beobachten. Obwohl neue Institutionen und Normen den Umgang mit dem kulturellen Erbe in dieser Zeit tiefgreifend veränderten, hat die (post-)koloniale und imperiale Situation noch immer einen nachhaltigen Einfluss auf diesen Rechtsbereich.
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