The Interrelation of Private and Political Autonomy under the ECHR:
A Theoretical and Jurisprudential Analysis
DOI:
https://doi.org/10.25365/vlr-2026-10-1-1Schlagworte:
Autonomie, Demokratie, EMRK, PluralismusAbstract
Der Beitrag untersucht das Verhältnis von Demokratie und Menschenrechten im System der EMRK, ausgehend von der Rechtsprechung des EGMR: Die Konvention setzt Demokratie voraus, definiert sie jedoch nicht. In der Judikatur des EGMR erscheint Demokratie vor allem über politische Partizipationsrechte. Demgegenüber werden Rechte auf Privatsphäre, Identität und Selbstbestimmung regelmäßig als rein individuelle Interessen behandelt, die gegen kollektive demokratische Interessen abzuwägen sind.
Der Artikel widerspricht dieser Gegenüberstellung. Aufbauend auf politischer Theorie und zentralen Entscheidungen zu Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung und religiöser Praxis wird gezeigt, dass private Autonomie nicht im Gegensatz zu politischer Autonomie steht, sondern deren Voraussetzung bildet.
Der Beitrag schlägt daher eine autonomiebasierte Lesart der Konvention vor: Eingriffe in private Lebensführung betreffen nicht nur individuelle Freiheit, sondern die Bedingungen demokratischer Teilhabe selbst. Menschenrechte erscheinen damit nicht als Grenze demokratischer Selbstbestimmung, sondern als deren strukturelle Voraussetzung.
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